Vertragliche Grundlage
Basis des Semestertickets Schleswig-Holstein ist ein Vertrag der über 30 Bahn- und Busunternehmen in Schleswig-Holstein, vertreten durch die NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH, mit den acht beteiligten Studierendenschaften, vertreten durch ihre ASten über das landesweite Semesterticket. Der Vertrag regelt insbesondere den Geltungsbereich, die Konditionen des Tickets und die Preisfortschreibung.
Neben dem Vertrag zum landesweiten Semesterticket gibt es drei regionale Semesterticketverträge für die einzelnen Hochschulstandorte in Kiel, Lübeck und Flensburg. Sie regeln die Gültigkeit des Semestertickets im Nahverkehr der jeweiligen Stadt und ggf. dem direkten Umland. Diese regionalen Semesterticketverträge bestehen schon deutlich länger. Sie bleiben auch nach Einführung des landesweiten Semestertickets dauerhaft erhalten.
Der Vertrag und die Regelungen zum landesweiten Semesterticket greifen bei Fahrten über den Geltungsbereich des regionalen Semestertickets hinaus. Damit die Abwicklung unkompliziert bleibt, baut das landesweite Semesterticket auf den regionalen Verträgen auf. Dies gilt z.B. für die Kindermitnahme oder für die Regelungen zu Erstattungen.
Übrigens: Die Konditionen zum Semesterticket werden zwischen den ASten der teilnehmenden Hochschulen und den Verkehrsunternehmen verhandelt. Ansprechpartner in Sachen Semesterticket ist somit immer der AStA ihrer Hochschule.