3G im Nahverkehr: Schwerpunktkontrolle der Verkehrsunternehmen
Landesweit überprüfen Mitarbeiter*innen der Bahn- und Busunternehmen, ob Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sind.
Landesweit finden heute (8. Dezember) im Nahverkehr in Schleswig-Holstein besondere Stichprobenkontrollen der 3G-Nachweise der Fahrgäste statt.
In Bahnen und Bussen gilt seit zwei Wochen die 3G-Regel. Das bedeutet, dass Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein müssen, andernfalls ist die Mitfahrt nicht möglich. Die Verkehrsunternehmen kontrollieren generell im Rahmen ihrer Möglichkeiten stichprobenhaft die Einhaltung dieser Regeln. Zu bestimmten Zeiten wird es auch künftig in den Regionen, bei den Verkehrsunternehmen und auf den einzelnen Linien Schwerpunktkontrollen geben. Eine Kontrolle aller Fahrgäste ist vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gefordert und naturgemäß auch nicht zu leisten. Zum einen, weil dafür in enormem Umfang zusätzliches Personal erforderlich wäre, dass weder verfügbar, noch finanzierbar wäre. Zum anderen, weil ein fahrplangemäßer Betrieb dann nicht mehr möglich wäre.
Verkehrsstaatsekretär Dr. Thilo Rohlfs: „Seit heute Morgen finden an vielen Stellen im Land besondere Stichprobenkontrollen der Verkehrsunternehmen statt. Bisher zeigt sich dabei das, was ich auch erwartet hätte: Die allermeisten Fahrgäste kennen die Regeln und halten sich daran. Die anderen werden die Verkehrsunternehmen auch künftig immer wieder daran erinnern, dass in Bahn und Bus 3G gilt."
NAH.SH-Geschäftsführer Dr. Arne Beck ergänzt: „Bahn und Bus sind mit Maske und 3G sicher. Die Verkehrsunternehmen zeigen mit den Kontrollen, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen. Wir brauchen für zusätzliche Kontrollen aber auch die Unterstützung des Landes. Ich bin deshalb der Landesregierung sehr dankbar, dass sie grundsätzlich beschlossen hat, dass die Landespolizei Kontrollen unterstützen soll.“