Fahrradsperrzeiten auf der Marschbahn
Auf vier Verbindungen dürfen während der Hochsaison keine Fahrräder mitfahren
Auf der Marschbahn können Fahrräder vorübergehend nur begrenzt mitfahren. Für Zweiräder sind ab dem 1. Juli bis zum 30. September drei Zugverbindungen gesperrt:
- die RE 6 um 16:22 Uhr ab Westerland bis Hamburg-Altona (Zugnummer 11031),
- die RE 6 um 16:52 Uhr ab Westerland bis Husum (Zugnummer 11081) bzw.
- die RE 60 um 16:52 Uhr bis Hamburg-Altona (Zugnummer 4191) und
- die RE 6 um 17:22 Uhr ab Westerland bis Hamburg-Altona (Zugnummer 11033).
Das Mitnahmeverbot gilt täglich. Hintergrund ist hohe Auslastung auf diesen Verbindungen. Anders als im vergangenen Jahr sind in diesem Sommer keine Züge am Morgen und keine Leistungen auf die Insel betroffen. Entsprechende Hinweise finden Sie in der Fahrplanauskunft.
Diese Regelung gilt auch bei Vorlage einer gültigen Fahrradtageskarte des SH-Tarifs. Alle anderen Fahrten sind von dieser Sperrregelung nicht betroffen. Klapp- und Falträder werden mitgenommen, auch auf den Sperrverbindungen, sofern sie vollständig zusammengelegt sind und wie Handgepäck untergebracht werden. Durch diese Maßnahme steht auf den hoch ausgelasteten Verbindungen mehr Platz für die Beförderung von Fahrgästen zur Verfügung.