Hinweise zu Corona
In der aktuellen Situation ergeben sich viele Fragen auch zum Nahverkehr. Wir haben die wichtigsten aufgegriffen.
Ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im Nahverkehr Pflicht?
Nein, in Schleswig-Holstein besteht seit dem 01.01.2023 keine Maskenpflicht mehr, nachdem die Verordnung des Landes Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 angepasst wurde. Sie können selbstverständlich freiwillig eine Maske tragen – dies wird auch empfohlen, zum Beispiel, wenn Sie Krankheitssymptome haben.
Übrigens: Die 3G-Regel gilt im Nahverkehr in Schleswig-Holstein seit dem 30.03.2022 nicht mehr.
Was kann ich tun, um andere und mich im Nahverkehr vor dem Coronavirus zu schützen?
Der Nahverkehr ist kein Ort, der für die Gesundheit gefährlicher ist als andere Orte, sofern die bekannten Verhaltensempfehlungen eingehalten werden. Halten Sie sich unbedingt auch dann an die Regeln, wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Abstand halten
Mit dem gewohnten Fahrplanangebot und durch den Einsatz großer Fahrzeuge steht viel Platz zur Verfügung. Wo es möglich ist, werden zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt, um stark genutzte Fahrten zu begleiten und zu entlasten. Dennoch kann es zur Hauptverkehrszeit, besonders am Morgen, vorkommen, dass der empfohlene Abstand von mindestens 1,50 Meter nicht sichergestellt werden kann. Auch dann können Sie einsteigen – einen vorgeschriebenen Mindestabstand gibt es im Nahverkehr nicht. Damit sich jedoch während der Fahrt alle wohl fühlen, helfen Sie mit:- Meiden Sie die Hauptverkehrszeit und fahren Sie früher oder später als sonst üblich, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
- Ist ein Bus so gut besetzt, dass eine Abstandswahrung nicht mehr gewährleistet ist, prüfen Sie, ob Sie den nächsten Bus abwarten können.
- Bei Zügen nutzen Sie bitte alle Einstiege. Verteilen Sie sich gleichmäßig im Fahrzeug.
- Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einsteigenden Fahrgästen.
- Erst aussteigen lassen! Treten Sie nacheinander in Bus und Bahn.
- Stehen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber.
- Bitte verzichten Sie darauf, ein Fahrrad mitzunehmen, wenn eine hohe Nachfrage zu erwarten ist, z.B. zur Hauptverkehrszeit oder am Wochenende im Ausflugsverkehr, etwa nach Sylt. Damit helfen Sie, die Durchgänge freizuhalten und ermöglichen anderen Fahrgästen, Abstand halten zu können.
- Hygieneetikette
Auch bei Lockerungen der Kontaktbeschränkungen bleibt die Hygieneetikette besonders wichtig und sollte daher noch bewusster befolgt werden. Beachten Sie also die bekannten Regeln: Husten und Niesen nur in die Armbeuge.
Welche Infektionsschutzmaßnahmen haben die Verkehrsunternehmen ergriffen?
Das Fahrpersonal wird zum Durchlüften der Fahrzeuge an den Haltestellen die Türen automatisch öffnen, soweit dies technisch möglich ist. Zum vorbeugenden Infektionsschutz werden die bisherigen intensiven Reinigungsmaßnahmen der Fahrzeuge und sonstigen Flächen selbstverständlich fortgesetzt. Hierbei gilt eine besondere Aufmerksamkeit den Berührflächen wie Haltestangen, -griffen und -schlaufen.
Gemäß Robert Koch-Institut ist die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des Virus über die sogenannte „Schmierinfektion“ gering, also die Aufnahme beispielsweise mit den Händen und die anschließende Zuführung zu den eigenen Schleimhäuten an Mund und Augen. Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch. Ein besonders wirksamer Schutz ist daher ein ausreichender Abstand zu anderen Menschen.
Deshalb halten die Verkehrsunternehmen ein möglichst großes Platzangebot bereit. Wo es möglich ist, werden zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt, um stark genutzte Fahrten zu begleiten und zu entlasten. Gerade in den Hauptverkehrszeiten ist dies manchmal nicht möglich - helfen Sie mit und verlegen Sie Ihre Fahrt auf einen Zeitraum, in dem weniger Menschen unterwegs sind, wenn Sie dies können.
Was ist bei der Schülerbeförderung zu beachten?
Busse und Bahnen verkehren nach dem gewohnten Fahrplan, auch die Schulbusse fahren zu den bekannten Zeiten, sodass alle Schüler*innen zur Schule und wieder nach Hause kommen können. Mit Öffnung der Schulen kann es im Bus etwas enger werden. Die bekannten Maßnahmen helfen, dass sich alle wohlfühlen:
- Medizinische Maske oder Atemschutzmaske aufsetzen,
- Abstand halten und
- Hygieneetikette beachten.
Dieser Infofilm des VDV für Schüler*innen zeigt, wie die Schulfahrt mit dem Nahverkehr am besten klappt.
Übrigens: Im Nahverkehr gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestabstand. Die Einhaltung der Regeln hilft, andere und sich selbst gut zu schützen. Und: Die Verkehrsunternehmen setzen soweit verfügbar große Fahrzeuge ein, damit so viel Platz wie möglich zur Verfügung steht.
Ich habe eine Fahrkarte im Vorverkauf erworben. Kann ich diese stornieren?
Ja, vor dem ersten Geltungstag können Sie Fahrkarten des SH-Tarifs, die an Verkaufsstellen oder Fahrkartenautomaten erworben wurden, kostenfrei stornieren. Der Fahrpreis wird in voller Höhe erstattet. Bitte beachten Sie, dass hierfür die Fahrkarte vor dem ersten Geltungstag zurückgegeben werden muss. Alle Regelungen finden Sie hier:
-
Fahrkarten, die bei der Deutschen Bahn an Verkaufsstellen oder Fahrkartenautomaten erworben wurden
Eine Erstattung erfolgt vor Ort in den DB Reisezentren. -
Fahrkarten, die bei anderen Verkehrsunternehmen erworben wurden
Bitte wenden Sie sich an die Verkaufsstellen oder den Kundendialog des Unternehmens, das die Fahrkarte ausgegeben hat. Sofern keine Verkaufsstelle in der Nähe geöffnet ist, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zum Verkehrsunternehmen auf. -
Online-Tickets und Handy-Tickets
Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.
Kann ich mein Abo stornieren?
Mit Ihrem Abo sind Sie flexibel und können die folgenden Regelungen in Anspruch nehmen:
-
Erstattung bei Reiseunfähigkeit
Nutzen Sie ein persönliches Abonnement des SH-Tarifs (auf Ihrer Abokarte ist Ihr Name eingetragen), ist im Falle einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit von mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen eine Erstattung möglich. Wenden Sie sich hierzu an das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie Ihr Abo abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall ein Attest über eine Reiseunfähigkeit einreichen müssen. -
Kündigung
Wenn Sie Ihr Abo nicht mehr benötigen, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, jederzeit regulär zu kündigen. Liegt die Kündigung bis zum 15. des Monats beim Abo-Unternehmen vor, wird sie zum Ende des Monats wirksam. Wir hoffen jedoch, dass Sie uns gewogen bleiben.
Wie verhalte ich mich, wenn ich beim Busfahrer keine Fahrkarte lösen kann?
Für den Erwerb von Fahrkarten stehen verschiedene kontaktarme oder kontaktlose Möglichkeiten zur Verfügung:
-
Handy-Ticket
Mit der NAH.SH-App für Android, iOS und Huawei erhalten Sie Einzel-, Tages- und Kleingruppenkarten sowie die Fahrradtageskarte für alle Strecken im SH-Tarif direkt auf Ihr Smartphone, natürlich auch für den Busverkehr. Außerdem sind Kurzstreckenkarten für Kiel, Lübeck und Neumünster in der NAH.SH-App buchbar. Denken Sie daran, Ihr Handy-Ticket immer vor Fahrtantritt zu erwerben. - Online-Ticket zum Selbstausdruck
In unserem Webshop können Sie Einzel-, Tages- und Kleingruppenkarten zum Ausdruck buchen, für alle Strecken im SH-Tarif, auch im Vorverkauf. Starten Sie die Buchung direkt hier über den Routenplaner.
-
Fahrkartenautomaten
An allen Bahnhöfen erhalten Sie das gesamte Fahrkartenangebot des SH-Tarifs, ausgenommen 4er-Karten. In Kiel steht Ihnen zusätzlich der Fahrkartenautomat der Kieler Verkehrsgesellschaft an der Servicezentrale „Umsteiger“ vor dem Hauptbahnhof zur Verfügung - dort erhalten Sie auch 4er-Karten. -
Verkaufsstellen
Bei den Verkaufsstellen (PDF) erhalten Sie das gesamte Fahrkartenangebot des SH-Tarifs, auch im Vorverkauf. Die Verkaufsstellen sind zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Praktisch: Für Fahrten in Kiel und Lübeck können Sie sich mit 4er-Karten bevorraten und sparen so über 10 % zur Einzelkarte - erhältlich in den Verkaufsstellen und -agenturen der Kieler Verkehrsgesellschaft und bei Stadtwerke Lübeck Mobil.