Die Nah.sh Fahrplan-auskunft
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Rahmenvertrag abschließen

Für Arbeitgeber:
Ihr Weg zum Jobticket von NAH.SH

Das Jobticket von NAH.SH lohnt sich. Auch für Ihr Unternehmen:

  • Schärft Ihr Profil als Arbeitgeber.
  • Ist gut für das Betriebsklima.
  • Reduziert Fehl- und Ausfallzeiten.
  • Verbessert Ihre Umweltbilanz.

Seien Sie dabei! Das ist schon ab einem Arbeitgeber-Zuschuss von monatlich 15 Euro pro Jobticket möglich. Sie brauchen nur den Rahmenvertrag zum Jobticket von NAH.SH abzuschließen, um Ihren Beschäftigten den Zugang zum Jobticket zu ermöglichen. Das Ticketmanagement übernehmen wir für Sie.

Praktisch: Der Rahmenvertrag zum Jobticket von NAH.SH ist für alle Arbeitgeber offen: Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und Institutionen – und das ab der/dem ersten Jobticket-Nutzer*in – eine Mindestabnahmemenge gibt es nicht. Schon viele schleswig-holsteinische Arbeitgeber ermöglichen ihren Beschäftigten das Jobticket von NAH.SH. Die Beweggründe einiger Unternehmen lesen Sie hier.

Voraussetzung für den Abschluss des Rahmenvertrages ist die Arbeitgebereigenschaft, d.h. es muss mindestens eine*n Beschäftigte*n geben. Grund hierfür ist, dass eine Jobticket-Bestellung immer durch eine dritte Person im Unternehmen freigegeben/bestätigt werden muss. Daher kann das Jobticket beispielsweise für Soloselbständige nicht angeboten werden.

Alle Vorteile und Informationen finden Sie in unserem Produktflyer für Arbeitgeber.

 

Alle Schritte zum Abschluss des Rahmenvertrags

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
    Lassen Sie sich vom Jobticket-Team der Stadtwerke Neumünster (SWN), dem zentralen Ansprechpartner für ganz Schleswig-Holstein, umfassend beraten. Es steht Ihnen tatkräftig zur Seite und begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Sie erreichen das Jobticket-Team der SWN unter T 04321.202 22 44 oder per E-Mail an nah.sh-jobticket@swn.net.

  2. Höhe des monatlichen Arbeitgeber-Zuschusses festlegen: 

    Wählen Sie eine Rabattstufe, einheitlich für alle Beschäftigten. Wir geben den NAH.SH-Rabatt dazu. Die Höhe des Zuschusses ist ab 15 Euro frei wählbar, auf Wunsch kann auch der gesamte Fahrkartenpreis der Beschäftigten übernommen werden. Übrigens: Die meisten Arbeitgeber entscheiden sich für die höhere Rabattstufe 2. 

    Alle Angaben pro Monat und Jobticket. Die Ersparnis gilt im Vergleich zum Deutschlandticket, auch für Auszubildende. Weil der zulässige Rabatt beim Deutschland-Jobticket gesetzlich limitiert ist, gilt beim Deutschland-Jobticket ein anderer NAH.SH-Rabatt als beim NAH.SH-Jobticket.
    Deutschland-Jobticket Rabattstufe 1 Rabattstufe 2
    Arbeitgeber-Zuschuss ab 15,-- € ab 30,-- €
    NAH.SH-Rabatt 2,45 € 2,45 €
    Ersparnis für Beschäftigte mindestens 17,45 € mindestens 32,45 €
    Alle Angaben pro Monat und Jobticket. Die Ersparnis gilt im Vergleich zur Monatskarte im Abo, auch für Auszubildende.
     NAH.SH-Jobticket Rabattstufe 1 Rabattstufe 2
    Arbeitgeber-Zuschuss ab 15,-- € ab 30,-- €
    NAH.SH-Rabatt 10,-- € 20,-- €
    Ersparnis für Beschäftigte mindestens 25,-- € mindestens 50,-- €

    Für Freiwilligendienstleistende im Sinne von § 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz und § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz, die an Einsatzstellen in Schleswig-Holstein tätig sind, leistet das Land Schleswig-Holstein zusätzlich 16,55 Euro Zuschuss pro Monat auf das Deutschland-Jobticket. Auf Wunsch können Sie das Jobticket auch oder ausschließlich für Freiwilligenstleistende anbieten oder für Freiwilligendienstleistende einen abweichenden Arbeitgeber-Zuschuss festlegen. Unser Jobticket-Team berät sie gerne.

  3. Zahlungsweg festlegen:

    Die anfallenden Beträge werden nach Erteilung eines SEPA-Mandats monatlich abgebucht – Sie entscheiden, wie:
    • komplett über das Konto des Arbeitgebers,
    • komplett über das Konto des Beschäftigten oder
    • anteilig. Dann wird der Zuschuss vom Konto des Arbeitgebers abgebucht und der Restbetrag vom Konto der/des Beschäftigten.

  4. Rahmenvertrag abschließen:
    mit unserem Vertriebspartner DB Vertrieb, der auch die Zahlungsabwicklung und Ticketausgabe übernimmt.

  5. Informationsmaterial zum Jobticket erhalten:
    zum Verteilen in Ihrem Unternehmen – natürlich kostenfrei.

  6. Zugangscode zum Jobticket-Bestellportal erhalten:
    Damit können Ihre Beschäftigten jederzeit ihr persönliches Jobticket bestellen.

  7. Bestellungen per Mausklick freigeben:
    indem Sie bestätigen, dass die/der Besteller*in bei Ihnen beschäftigt ist.

  8. Ticket-Versand direkt an die Beschäftigten:
    Darum kümmern wir uns. Ihre Beschäftigten erhalten Ihr Jobticket direkt vom Vertriebspartner DB Vertrieb.

  9. Abbuchung der zu zahlenden Beträge
    monatlich von den vereinbarten Konten.

  10. Monitoring:
    Sie erhalten regelmäßig Überblick über die teilnehmenden Beschäftigten.

Der Rahmenvertrag ist schnell geschlossen – das Jobticket-Team steht hierbei jederzeit tatkräftig zur Verfügung. Ihre Beschäftigten können das Jobticket erfahrungsgemäß ab zwei Wochen nach Vertragszeichnung durch den Arbeitgeber bestellen. Diese Zeit wird für die systemische Einrichtung Ihrer individuellen Bestellstrecke und die Einsteuerung der Zahlungsprozesse benötigt. Sofern Sie als Arbeitgeber mehr Vorbereitungszeit wünschen, ist dies selbstverständlich kein Problem – geben Sie uns einfach Bescheid.

 

Fragen und Antworten

Die Antworten auf die häufigsten Arbeitgeber-Fragen haben wir hier zusammengefasst.

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