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Nutzung

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Das Semesterticket Schleswig-Holstein ist eine persönliche Fahrkarte. Sie wird nicht automatisch versendet, sondern muss für jedes Semester neu bestellt werden. Der Studierendenausweis gilt nicht als Fahrtberechtigung für das landesweite Semesterticket Schleswig-Holstein.

Das Semesterticket Schleswig-Holstein wird als Handy-Ticket ausgegeben, also als digitale persönliche Fahrkarte. So ist es jederzeit griffbereit. Das Handy-Ticket wird in die kostenlose NAH.SH-App geladen, die für Android (ab Version 8.0) und iOS (ab Version 14.5) verfügbar ist und ist dann ab Gültigkeitsbeginn einsetzbar.

Bei der Fahrkartenkontrolle oder beim Einstieg in den Bus zeigen Sie einfach Ihr Handy-Ticket vor. Fertig. Übrigens: Sie brauchen nicht permanent online zu sein – das Handy-Ticket wird in der App gespeichert und ist so auch im Offline-Modus abrufbar, z.B. wenn es einmal keinen Empfang gibt. Es ist ausreichend, das Handy-Ticket ein Mal monatlich in der zweiten Monatshälfte bei aktiver Internetverbindung zu öffnen, um aktualisiert zu werden. 

Sie besitzen kein Smartphone? Kein Problem, anstelle des Handy-Tickets können Sie auch eine Papierfahrkarte anfordern.

 

Häufig gestellte Fragen zur Nutzung

  • Immatrikulationsbescheinigungen, Ersatzbescheinigungen oder Studierendenausweise -auch wenn diese validiert sind- gelten nicht als Fahrtberechtigung für das landesweite Semesterticket Schleswig-Holstein. Auch Bestellbestätigungen oder Bildschirmfotos sind keine gültigen Fahrkarten.

    Wenn Sie den Nahverkehr landesweit nutzen, benötigen Sie zwingend das gesonderte Semesterticket Schleswig-Holstein, das Sie hier bestellen können.

    Wenn Sie nur im Geltungsbereich Ihres regionalen Semestertickets unterwegs sind, können Sie dort alternativ auch Ihr regionales Semesterticket vorzeigen, falls verfügbar.

    Art der Fahrt Ticket bei Kontrolle
    Start und Ziel der Fahrt liegen im Geltungsbereich des regionalen Semestertickets landesweites Semesterticket oder
    regionales Semesterticket
    Start und/oder Ziel liegen außerhalb des Geltungsbereichs des regionalen Semestertickets nur landesweites Semesterticket

     

    Regelungen an den einzelnen Hochschulstandorten:

    Kiel
    CAU Kiel:
    Es gilt ausschließlich das Semesterticket Schleswig-Holstein als Fahrtberechtigung. Ein gesondertes regionales Semesterticket wird seit dem Sommersemester 2020 nicht mehr ausgegeben.
    FH Kiel: Studierenden wird bei Validierung ihres Studierendenausweises bis auf weiteres die Fahrtberechtigung für das regionale Semestertickets aufgedruckt.
    Muthesius Kunsthochschule Kiel: Studierende erhalten weiterhin ihr regionales Semesterticket auf dem Leporello.
    Bitte beachten Sie, dass die Fahrtberechtigung für das regionale Semesterticket auf dem Studierendenausweis bzw. der Abschnitt Semesterticket auf dem Leporello ausschließlich im Geltungsbereich des regionalen Semestertickets Kiel zur Fahrt berechtigt; sie gilt nicht als landesweites Semesterticket! Für die Fahrt im regionalen Geltungsbereich gelten die Regelungen des Semestertickets Kiel. Es ist aber möglich, alternativ das Semesterticket Schleswig-Holstein zu nutzen, wenn Sie nur in Kiel unterwegs sind.

    Lübeck
    Für Studierende an allen Lübecker Hochschulen gilt ausschließlich das Semesterticket Schleswig-Holstein als Fahrtberechtigung. Ein gesondertes regionales Semesterticket wird nicht ausgegeben.

    Flensburg
    Für Studierende an allen Flensburger Hochschulen gilt ausschließlich das Semesterticket Schleswig-Holstein als Fahrtberechtigung. Ein gesondertes regionales Semesterticket wird an der Europa-Universität Flensburg seit dem Sommersemester 2020 und an der Hochschule Flensburg seit dem Wintersemester 2020/2021 nicht mehr ausgegeben.

  • Das Semesterticket gilt vom ersten bis zum letzten Tag des Semesters, das darauf genannt ist. Auf dem Handy-Ticket wird aus technischen Gründen stets eine Gültigkeit von jeweils einem Kalendermonat angezeigt. Die Gültigkeit verlängert sich jeden Monat automatisch um den nächsten Monat bis zum Ende des Semesters. Die Aktualisierung erfolgt automatisch im Hintergrund. Wichtig: Hierfür muss das Handy-Ticket mindestens ein Mal monatlich in der zweiten Monatshälfte bei aktiver Internetverbindung geöffnet werden. Dabei wird die Gültigkeit jeweils um einen Monat bis zum Ende des Semesters fortgeschrieben und das so verlängerte Ticket wieder für den Offline-Gebrauch abgespeichert. So ist es auch nutzbar, wenn es einmal keinen Empfang gibt.

    Auf der dritten Seite des Handy-Tickets können Sie jederzeit einsehen, ob das Ticket für den Folgemonat geladen wurde.

    Die Verlängerung erfolgt letztmalig für den letzten Monat des laufenden Semesters, je nach Hochschule also ...

    • im Wintersemester: letzte Verlängerung für den Geltungsmonat März/April;
    • im Sommersemester: letzte Verlängerung für den Geltungsmonat August/September.

    Das Semesterticket für das Folgesemester bestellen Sie bitte rechtzeitig neu.

  • Beim Einstiegen in den Bus oder einer Fahrkartenkontrolle im Zug öffnen Sie bitte die NAH.SH-App und rufen über den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ das Semesterticket auf. Das Prüfpersonal nimmt meistens eine Sichtprüfung vor. Es kann aber auch sein, dass Sie gebeten werden, den Barcode zu öffnen: Zeigen Sie dann die zweite Seite des Tickets vor, indem Sie seitlich von rechts nach links über den Bildschirm wischen.

    Sollte Ihr Handy-Ticket abgelaufen sein, wird Sie das Prüfpersonal bitten, die Internetverbindung zu aktivieren, damit sich das Ticket aktualisieren kann. In Einzelfällen kann verlangt werden, dass Sie Ihr Smartphone kurz an das Prüfpersonal aushändigen, aber keine Sorge, das ist nur zu Kontrollzwecken. Selbstverständlich erhalten Sie Ihr Smartphone sofort wieder zurück.

    Das Semesterticket ist eine persönliche Fahrkarte, die nur für Sie gültig ist. Deshalb enthält es auch Ihren Namen und ein Foto von Ihnen. Um in eventuellen Zweifelsfällen einen Abgleich vornehmen zu können, gilt es nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, z.B. Personalausweis oder Reisepass. Bitte halten Sie diesen bereit, falls es einmal eine Rückfrage geben sollte.

  • Nein, Sie brauchen nicht permanent online zu sein, wenn Sie Ihr Handy-Ticket nutzen. Das Ticket wird in die NAH.SH-App geladen und dort gespeichert. So ist es stets verfügbar, auch wenn Sie einmal keine Internetverbindung haben oder das Datenvolumen verbraucht sein sollte.

    Es ist vollkommen ausreichend, wenn Sie das Ticket ein Mal monatlich in der zweiten Monatshälfte bei aktiver Internetverbindung in der NAH.SH-App öffnen. Dabei wird die Gültigkeit jeweils um einen Monat bis zum Ende des Semesters fortgeschrieben und das so verlängerte Ticket wieder für den Offline-Gebrauch abgespeichert.

  • Nein. Aus technischen Gründen kann das Handy-Ticket nur auf einem Smartphone und in der NAH.SH-App korrekt dargestellt werden. Ein Vorzeigen auf anderen Geräten wie einem Tablet oder Laptop ist daher nicht möglich.

  • Achten Sie bei der Fahrkartenkontrolle darauf, dass die Hintergrundbeleuchtung Ihres Smartphones eingeschaltet ist, damit das Handy-Ticket gelesen werden kann. Sollte Ihr Handy-Ticket nicht kontrolliert werden können, z.B. weil der Akku ihres Smartphones leer ist oder der Bildschirm defekt oder beschädigt ist, handelt es sich um Fahrt ohne gültige Fahrkarte. Es wird eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt (dazu müssen Sie sich ausweisen).

    Ist Ihr Smartphone wieder funktionsfähig, können Sie sich innerhalb von einer Woche ab dem Feststellungstag an das Verkehrsunternehmen wenden, von dem Sie die Fahrpreisnacherhebung erhalten haben. Die Fahrpreisnacherhebung wird dann auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro ermäßigt.

  • Bitte erwerben Sie vor Fahrtantritt eine Fahrkarte zum regulären Tarif. Der Erwerb einer Fahrkarte nach Fahrtantritt ist im SH-Tarif nicht möglich.
    Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Erstattung der Fahrkarte ausgeschlossen ist.

    Tipp: Haben Sie Ihr gesondertes regionales Semesterticket dabei, können Sie dieses innerhalb des Geltungsbereichs des regionalen Semestertickets nutzen. Eine Fahrkarte benötigen Sie erst, wenn Sie den Geltungsbereich Ihres regionalen Semestertickets verlassen. Auch in diesem Fall erwerben Sie die Fahrkarte bitte vor Fahrtantritt.

  • Wenn Sie Ihr gültiges Semesterticket Schleswig-Holstein bei der Fahrkartenkontrolle nicht vorzeigen können, handelt es sich um eine Fahrt ohne gültige Fahrkarte. Dies gilt auch, wenn das Handy-Ticket nicht vorgezeigt werden kann, z.B. infolge technischer Störungen des Gerätes, leerer Akku usw.

    In diesem Fall sind Sie zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes (sog. Fahrpreisnacherhebung) verpflichtet. Es beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für eine einfache Fahrt auf der zurückgelegten Strecke, mindestens jedoch 60 Euro. Sie können das erhöhte Beförderungsentgelt sofort bezahlen, alternativ erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Ihre Adresse wird registriert.

    Bei nachträglicher Vorlage Ihres persönlichen Semestertickets Schleswig-Holstein kann das erhöhte Beförderungsentgelt auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert werden:

    • Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle ein für Sie gültiges Semesterticket Schleswig-Holstein besessen haben.
    • Wenden Sie sich innerhalb von einer Woche ab dem Feststellungstag an das Verkehrsunternehmen, von dem Sie die Fahrpreisnacherhebung erhalten haben. Weisen Sie Ihr Semesterticket dort nach; bitte geben Sie unbedingt die Fahrpreisnacherhebungsnummer an, die Sie auf dem Beleg finden.
    • Bei erfolgreichem Nachweis wird das erhöhte Beförderungsentgelt auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert.

    Ansprechpartner bei Fragen zu einer Fahrpreisnacherhebung ist das Verkehrsunternehmen, bei dem Sie kontrolliert wurden. Kontaktdaten finden Sie auf dem Beleg bzw. der Zahlungsaufforderung.

  • Das Semesterticket kann zur selben Zeit immer nur auf ein Gerät geladen werden. Wenn Sie ein neues Smartphone haben, gehen Sie bitte wie folgt vor (Internetverbindung erforderlich):

    1. Öffnen Sie die NAH.SH-App auf Ihrem alten Smartphone.
    2. Wählen Sie über den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ Ihr Semesterticket aus. Gehen Sie auf die dritte Seite des Handy-Tickets und notieren Sie sich die dort genannte Ticketnummer. Anschließend deaktivieren Sie das Semesterticket durch Drücken der entsprechenden Kachel.
    3. Öffnen Sie die NAH.SH-App auf Ihrem neuen Smartphone.
    4. Wählen Sie den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ aus und geben Sie die Ticketnummer ein, die Sie notiert haben. Das Semesterticket wird geladen und ist sofort zur Fahrt gültig. Tipp: Sie finden die Ticketnummer auch in der E-Mail mit der Bestellbestätigung, die bei der Bestellung an Ihre Hochschul-E-Mailadresse gesendet wurde. Alternativ können Sie den Bestellprozess erneut starten: Die Ticketnummer wird nach der Anmeldung angezeigt.
  • Das Semesterticket kann zur selben Zeit immer nur auf ein Gerät geladen werden. Wenn Sie Ihr Smartphone verloren haben und Ihr Semesterticket deshalb auf einem anderen Smartphone aktivieren möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor (Internetverbindung erforderlich):

    1. Öffnen Sie die NAH.SH-App auf Ihrem Smartphone.
    2. Wählen Sie den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ aus und geben Sie die Ticketnummer ein, die Sie mit der Bestellbestätigung erhalten haben; sie wurde bei der Bestellung an Ihre Hochschul-E-Mailadresse gesendet. Wenn Sie die Ticketnummer nicht mehr haben, starten Sie den Bestellprozess erneut: Die Ticketnummer wird nach der Anmeldung angezeigt.
    3. Es wird eine Fehlermeldung angezeigt, weil das Semesterticket noch auf dem verloren gegangenen Smartphone aktiv ist.
    4. Sie erhalten nun umgehend eine E-Mail an ihre Hochschuladresse mit einem Link. Klicken Sie diesen an, um das Semesterticket auf dem verlorenen Gerät per Fernsteuerung zu deaktivieren.
    5. Im Anschluss können Sie Ihr Semesterticket auf dem Smartphone aktivieren, indem Sie erneut den Menüpunkt „D-Ticket NAH.SH | Job | SeTi“ anwählen und dann die Ticketnummer eingeben. Das Semesterticket wird geladen und ist sofort zur Fahrt gültig.
  • Wenn Sie kein Smartphone besitzen oder lieber eine gedruckte Fahrkarte nutzen möchten, können Sie sich das Semesterticket als Papierfahrkarte bestellen. Sie wird per Post zu Ihnen nach Hause geschickt.

    Wie das Handy-Ticket gilt auch die Papierfahrkarte für Sie persönlich, weshalb Ihr Name und ein persönliches Lichtbild von Ihnen aufgedruckt wird. Halten Sie bei der Fahrkartenkontrolle für eventuelle Zweifelsfälle bitte einen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. Personalausweis oder Reisepass, bereit.

  • Sie erhalten Ihre Papierfahrkarte per Brief auf einem besonderen Vordruck. Bitte unterschreiben Sie zunächst die Fahrkarte und verkleben Sie sie anschließend mit der dafür vorgesehenen Klebefolie des Vordrucks. Bitte lamnieren Sie die Karte anschließend nicht zusätzlich mit einem speziellen Laminiergerät!

    • Es wurde vergessen, die Karte zu unterschreiben und sie ist bereits verklebt:
      Bitte unterschreiben Sie die Fahrkarte nachträglich ausnahmsweise auf der Folie. Nutzen Sie hierzu ausschließlich einen Permanentmarker, der dauerhaft auch auf Folien haftet.
    • Die Folie ist verrutscht oder wellig:
      Bitte wenden Sie sich an den NAH.SH-Kundendialog, um eine Ersatzkarte zu erhalten:
      E-Mail: semesterticket@nah.sh
      Telefon: 0431.660 19 449 (mo-sa. von 8 bis 18 Uhr)
      Solange Ihre Fahrkarte erkennbar ist, können Sie diese nutzen, bis Sie die Ersatzkarte erhalten haben.
    • Die verklebte Fahrkarte lässt sich nicht aus dem Briefbogen lösen, weil die Perforierung fehlt:
      Bitte trennen Sie die Fahrkarte mit einer Schere heraus. Sie können diese dann ohne Einschränkungen nutzen.
  • Im Falle des Verlustes Ihrer Papierfahrkarte können Sie ein Mal pro Semester eine Ersatzkarte anfordern. Bitte wenden Sie sich dazu an den AStA Ihrer Hochschule. Für die Ausstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 36 Euro erhoben – diese gilt für alle Ersatzkarten im SH-Tarif. Die Bearbeitungsgebühr ist bei Bestellung fällig; zu den möglichen Zahlungswegen erkundigen Sie sich bitte beim AStA Ihrer Hochschule.

    Nachdem der AStA Ihren Antrag bearbeitet hat, wird die Ersatzkarte innerhalb von drei Werktagen erstellt und versendet, sodass sie spätestens nach einer Woche an Ihre Adresse zugestellt werden sollte. Die Ersatzkarte erhält automatisch das Foto Ihrer ursprünglichen Karte, sodass Sie kein neues Lichtbild benötigen.

    Die in Verlust geratene Papierfahrkarte wird ungültig. Sollte sie sich wieder anfinden, geben Sie sie bitte beim AStA ab.

  • Mit Hilfe des Barcodes können ausschließlich die auf dem Handy-Ticket bzw. der Papierfahrkarte enthaltenen Daten elektronisch ausgelesen werden, z.B. der Geltungszeitraum und die Personalisierung. Dies dient einer leichteren Kontrolle. Weiterhin wird durch das Scannen des Barcodes geprüft, ob das Semesterticket echt ist. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung der Daten erfolgt nicht. Die ausgelesenen Daten werden nicht gespeichert und versendet.